Der spezielle Corona-Reiseschutz der HanseMerkur Reiseversicherung wird zum 30.09.2022 optimiert und bekommt zusätzliche Reisepreisstaffeln. Die Corona-Reiseversicherung als Ergänzung zur bestehenden Reiserücktritts-Versicherung des Versicherers gilt künftig auch für Reisen bis zu einem Reisepreis von 15.000 EUR (zuvor bis 10.000 EUR).
Die zwei zusätzlichen Versicherungsprämien (Reisepreis bis 12.500 EUR und 15.000 EUR) sind ab sofort buchbar.
Corona-Reiseversicherung als zusätzliche Absicherung zur Reiserücktrittsversicherung
Weiterhin sorgenfrei reisen in Zeiten von Corona. Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung inkludiert. Der Reiseschutz des Versicherers bieten bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht. Mit der speziellen Corona-Zusatzversicherung, den Sie zusätzlich zu einer Reiserücktritts-Versicherung der HanseMerkur abschließen können, bietet Ihnen der Versicherer in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub.
Hinweis geimpfte Reisende: Auch für bereits geimpfte Reisende sind alle aufgeführten Leistungen weiterhin gleichermaßen relevant, da beispielsweise nach wie vor Quarantäne-Maßnahmen angeordnet werden können.
Corona-Zusatzschutz der HanseMerkur - Leistungen und versicherte Gründe der Reiserücktrittversicherung
Der spezielle Corona-Zusatzschutz der HanseMerkur Reiseversicherung. Leistungen und versicherte Gründe der Reiserücktrittversicherung auf einen Blick:
Stornokostenabsicherung vor der Reise, z. B. bei
• unerwarteter und schwerer Erkrankung inkl. Covid-19
• Tod
• betriebsbedingter Kündigung
• Kurzarbeit
• Wechsel des Arbeitgebers
Erstattung:
Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt, des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung, der Mehrkosten bei verspäteter Anreise und der Umbuchungskosten.
Stornokostenabsicherung vor der Reise bei
• häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. einer Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
• Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. durch Flughafenpersonal oder Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise
Erstattung
• der entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
• des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
• der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
Detaillierte Produktinformationen Corona-Zusatzversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung zur bestehenden Reiserücktritts-Versicherung
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Corona Reiseversicherung, die zusätzliche Absicherung zu einer bestehenden Stornierungsversicherung. 3 bekannte Versicherer im transparenten Versicherungsvergleich u.a. die HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung und Würzburger Versicherungs AG. Hier geht es zum Vergleich Corona-Reiseversicherung.
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