Fährversicherung und Autoreisezug-Versicherung

Fährversicherung und Autoreisezug-Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung

Sie möchten Ihren nächsten Urlaub am Meer verbringen? Viele Urlaubsinseln in Deutschland wie z.B. die Ostfriesischen Inseln (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge) sind aber nur mit der Fähre zu erreichen. Wenn Sie das Auto mit auf die Fähre nehmen wollen, dann sollten Sie vor Reisebeginn den passenden Reiseschutz für Ihr eigenes Fahrzeug abschließen.

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet eine günstige Fährversicherung für die Reise in Deutschland und in einem anderen europäischen Land.

Sie planen Ihren Urlaub auf der beliebten Ferieninsel Sylt?  Der spezielle Reiseschutz ist auch für Reisen mit dem Autoreisezug bestens geeignet.
Bester Versicherungsschutz also für das eigene Fahrzeug (!) auf See und auf der Schiene.
Die spezielle Fährversicherung und Autoreisezug-Versicherung bietet ausreichenden Schutz vor hohen Kosten bei BeschädigungDiebstahl oder Verlust Ihres Fahrzeugs auf Fähre und Autoreisezug.

Im Falle eines Schadens erfolgt die Erstattung von Wiederbeschaffungswerten und Wiederherstellungskosten.  

Versicherte Leistungen der Fährversicherung (und Autoreisezug-Versicherung)

Was leistet die spezielle Reiseversicherung für Fähre und Autoreisezug? Es gelten die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Autoreisezug- und Fährversicherung:

Erstattung der Wiederherstellungskosten

  • Erstattung der Wiederherstellungskosten. Bei einer Beschädigung des eigenen Fahrzeuges, übernimmt der Reise-Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. 

Erstattung von Wiederbeschaffungswerten

  • Erstattung von Wiederbeschaffungswerten. Bei Entwendung oder Verlust des eigenen Fahrzeuges oder einzelner seiner Teile erstattet der Reise-Versichere Ihnen den Wiederbeschaffungs-Wert am Tage des Schadens (Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben - der sogenannte Zeitwert). 

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Ein Versicherungsfall liegt bei Beschädigung, Verlust und Entwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf Autoreisezügen und Fähren vor.

Wichtig zu wissen:

  • Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Anhänger, auf dem Sie ein Boot transportieren? Gilt auch für das Boot der Versicherungsschutz? Ja. Versichert sind Reisen mit dem eigenen PKW (mit Anhängern und Booten) 
  • Die Fährversicherung gilt für Reisen in Europa (inklusive Deutschland)
  • Anzahl der versicherten Reisen: 1 Fahrt (Hin- oder die Rückfahrt !)
  • Beispielpreis: 18 EUR (Pro Fahrt und einer Versicherungssumme von 7.500 EUR)
  • Abschlussfrist: Die Spezialversicherung muss vor Reisebeginn erfolgen, der Abschluss erfolgt dabei pro Fahrzeug und pro Hin- bzw. Rückfahrt mit der Fähre oder Autoreisezug. 
  • Selbstbeteiligung: Bei Beschädigung des Fahrzeugs tragen Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 150 EUR je Schadenfall.

Allgemeine Informationen zur speziellen Versicherung für die Fähre und den Autoreisezug

TARIFCHECK | Online-Buchung

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Foto: © Nordsee - Fähre Borkum/ RSWW.DE