Spezielle Start-Rücktrittsversicherung inklusive Sportgepäck-Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung. Wenn Sie z.B. vor einem geplanten Marathon, Halbmarathon, 10 km Volkslauf oder einer sonstigen Laufveranstaltung (Laufevent) krank werden, dann schützt Sie die „Jahresversicherung für Sportveranstaltungen“ vor den Kosten. Die günstige Startgeldversicherung übernimmt im Falle eines Schadens die Kosten z.B. für die Startgebühr oder verlorengegangene Sportkleidung. Deckt die Versicherung auch Sportveranstaltungen wie z.B. Triathlon ab? Ja.
Die zentralen Leistungen kurz vorgestellt:
VERSICHERUNGSUMFANG:
Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll. Die HanseMerkur Reiseversicherung erstattet bei einem versicherten Ereignis (z.B. eine unerwartete und schwere Erkrankung; Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Arbeitsplatzwechsel, Verlust des Arbeitsplatzes etc. die Rücktrittskosten für die Startgebühren.
Eine Erkrankung an COVID-19 als unerwartet schwere Erkrankung, gilt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung als versichertes Ereignis.
Der Versicherungsschutz endet in der Rücktrittsversicherung jeweils mit dem Beginn der Sportveranstaltung.
Es gelten die AVB der HanseMerkur Reiseversicherung - Versicherungsbedingungen für die Jahres-Reiseversicherung für Sportveranstaltungen VB-RS 2011 (JRV-SPV). Siehe Allgemeine Informationen.
VERSICHERUNGSUMFANG:
Der Versicherungsschutz in der Reisegepäck-Versicherung endet er mit der Rückkehr nach Hause.
Hinweis - Versicherte Sachen: Versichert ist das Gepäck der versicherten Person im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sowie der besonderen Entschädigungsgrenzen. Als versichertes Gepäck gelten Sachen des persönlichen Bedarfs sowie Sportbekleidung, die auf einer Sportveranstaltung mitgenommen werden, sowie Geschenke und Andenken, die während der Veranstaltung erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.
Es gelten die Versicherungsbedingungen für die Jahresreiseversicherung für Sportveranstaltungen.
Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes (Siehe Versicherungsbedingungen §5 (1-4): 1. Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, die nach Vertragsschluss gebucht wurden. Für bereits gebuchte Sport-Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz in der Rücktrittskostenversicherung nur, wenn die Versicherung spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Buchung und Beginn der Veranstaltung weniger als 30 Tage, besteht für diese Veranstaltung nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgte. Für die Gepäck-Versicherungen besteht Versicherungsschutz mit Reiseantritt zur Sportveranstaltung nur, wenn der Vertrag vor Reiseantritt zur Sportveranstaltung abgeschlossen wurde. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wurde.
Weiter zum Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung:
Foto: © Laufveranstaltung Bahnwettbewerb in Hamburg/ RSWW.DE eigenes Bild