09. August 2024
Die ERGO Reiseversicherung hat die Ihre Versicherungsbedingungen aufgrund aktueller Rechtsprechung bei der Einreichung von Attesten im Stornofall angepasst. Was ändert sich? Ab sofort müssen Kunden bei einem medizinischen Rücktrittsgrund nicht mehr zwingend zuerst ein Attest einholen, bevor die Reise storniert wird. Wichtig ist jedoch nach wie vor, dass das Attest dazu geeignet sein muss, den Eintritt des versicherten Ereignisses, weshalb die Reise storniert wurde, eindeutig nachzuweisen....