ERGO Reiseversicherung - Neuerungen zum 04.04.2023

ERGO Reiseversicherung Neuerungen zum 04 April 2023 auf einen Blick

Zum 04.04.2023 gibt es bei den Prämien und den Inhalten der Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung diverse Anpassungen und Neuerungen. Gut zu wissen: Weiterhin kann der Ergänzungs-Schutz Covid-19 separat beim Versicherer abgeschlossen werden. Sobald die WHO die Pandemie für beendet erklärt, sind Kunden der ERGO Reiseversicherung durch die Standardtarife des Versicherers ohne zusätzliche Kosten in gewohnt hoher Qualität abgesichert.

 

Mehr Flexibilität durch höhere Reisepreise: In der ERGO Jahres-Reiseversicherung können jetzt Reisen bis zu einer Versicherungssumme von bis zu 20.000 EUR abgesichert werden. Kombiniert mit der Einmalversicherung sind somit Versicherungsabschlüsse für Reisen bis zu 40.000 EUR möglich.

Weitere Neuerungen in der Reiseversicherung auf einen Blick:

  • Streichung der Reisewarnungs-Klausel für alle Versicherungssparten. Eine Reisewarnung hat für Ihren Reise-Versicherungsschutz keine Folgen mehr. 
  • Einmal-Reiseversicherung: Prozent-Prämien für Reisepreise über 3.000 EUR, d.h. als Kunde erhalten Sie die Prämie für den Reisepreis, den Sie tatsächlich gebucht haben. 
  • Die Schiffsprämien entfallen.
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19. Dieser bleibt separat buchbar. Die Berechnung ist reisepreisbasiert und gilt pro Einzelperson/ Familie/ Paar. Gut zu wissen: Es gibt eigene CORONA-Prämien für die Schüler- und Gruppenreise-Versicherung !
  • Werktage sind Montag bis Samstag (vorher Montag bis Freitag). Beispiele siehe in den „Abschlussfristen“ des Versicherers!
  • Es gibt nur noch ein Bedingungswerk für die Einmal und Jahres-Versicherung 

Was ist neu in den Bedingungen der ERGO Reiseversicherung?

Was ist neu in den Bedingungen der ERGO Reiseversicherung? Hier alle Informationen zu den jeweiligen Reise-Versicherungssparten wie z.B. der Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung oder der Reisekrankenversicherung:

Neu in der Stornokostenversicherung (Reiserücktrittsversicherung) und Reiseabbruch-Versicherung:

  •  Zusätzlich versichertes Ereignis: Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod des zur Reise angemeldeten Hundes bzw. der zur Reise angemeldeten Katze. 
  •  Zusätzliche Leistung: Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder der Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers. 
  • Neue Leistung: Erstattung der Konsulatsgebühren für ein Visum & Kosten für Sitzplatzreservierungen. 
  • Veränderte Leistung bei Panne oder Unfall des Kfz vor oder während der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen UND der Mehrkosten der Hinreise bzw. Rückreise bis maximal 500 EUR pro versicherter Person. 
  • Bei erforderlichem Krankenrücktransport: Zusätzliche Kostenübernahme für eine mitreisende Begleitperson durch den Versicherer. 
  • Bei Unterbrechung/ Verlängerung der Reise wegen eines versicherten Ereignisses: Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 1.000 EUR (Ausnahme: Quarantänekosten !)

Was ist neu in der Reisekrankenversicherung ?

  • Kostenübernahme-Garantie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen OHNE Begrenzung (bisher 15.000,– EUR).
  • Zusätzliche Leistung: Im Fall eines erforderlichen Krankenrücktransports übernimmt der Versicherer die Kosten für eine mitreisende Begleitperson.  
  • Die Selbstbeteiligung fällt pro Schadensfall an. 

Was ist neu in der Reisegepäck-Versicherung ?

Sportgeräte (nicht in bestimmungsgemäßen Gebrauch) sind zu 100% der Versicherungssumme versichert. 

Was ist neu in der Schülerreise-Versicherung ?

  1. In der Schülerreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherung gilt jetzt ein Schulbegleiter zusätzliche Risikoperson. 
  2. Ein minderjähriger Schüler kann die Reise nicht planmäßig beenden: Erstattung der Mehrkosten für eine außerplanmäßige Rückreise/ verlängerten Aufenthalt für eine mitreisende Begleitperson durch die ERGO Reiseversicherung.

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