Welcher Versicherer bietet eine günstige CHARTER RÜCKTRITTSVERSICHERUNG plus Rundumschutz für den weltweiten Yachtcharter?

Welcher Versicherer bietet eine günstige Charter Rücktrittsversicherung und Charter Reiseabbruchversicherung plus Rundumschutz für den weltweiten Yachtcharter an. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet Charterversicherungen. Alle Fragen, Antworten hier

Ein Yachtcharter kombiniert Reisen in Deutschland und Weltweit, Wohnen, Erleben und Erholen auf eine Weise, die kaum eine andere Urlaubsform so bieten kann. Aber nicht vergessen, eine passende Reiseversicherung bzw. spezielle Yachtcharter Versicherung sollte bei einem Charter einer Segelyacht, Motorboot oder Segelboot unbedingt mit ins Reisegepäck. Welcher Versicherer bietet eine günstige Charter Rücktrittsversicherung und Charter Reiseabbruch-Versicherung (Solo) sowie eine Yachtcharter Rundumschutz Versicherung? Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet mit dem neuen PREMIUM Charterversicherung einen Rundumschutz (RundumSorglos-Paket, SONDERPRODUKT) inklusive Charter Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch für die Charterreise bis maximal 31 Tage weltweit. Gut zu wissen: Es gibt keine Altersbeschränkung beim Versicherungsabschluss der Yachtcharter Versicherung. 

Die Charter Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruch-Versicherung kann neben der Selbstbehalt Versicherung (Charter Kautionsversicherung!) auch einzeln abgeschlossen werden. Charterprodukte mit Selbstbehaltsversicherung können sinnvoll ergänzt werden mit einer preiswerten Leichtwindsegel Absicherung.

Was leistet nun die Charter Reise Rücktrittsversicherung, welche Risikopersonen gibt es und was ist beim Abschluss vom Charterkunden noch zu beachten?

Was leistet die Charter Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung? Was muss der Charterkunde beachten?

Günstige Charter Rücktrittsversicherung und Charter Reiseabbruchversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung für den weltweiten Yachtcharter hier testen!

Was leistet die Charter Reiserücktrittsversicherung (und Reiseabbruch-Versicherung) der HanseMerkur Reiseversicherung? Was muss der Charterkunde beachten? Hinweis: Es gelten die AVB Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung mit Yacht-Charter VB-RS 2024 (Yacht-D) (Auszug aus den AVB:)

Rücktrittskosten: Wenn Sie die Reise nicht antreten, leistet die HanseMerkur Reiseversicherung die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten und  weitere Stornokosten im Zusammenhang mit der Reise, soweit Ihnen diese bereits bei der Buchung berechnet wurden und Sie sie in der Versicherungssumme berücksichtigt haben. 

Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen:

  • a) Treten Sie die Reise verspätet an? Die HanseMerkur Reiseversicherung ersetzet Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Ist entgegen der gebuchten Reise eine Anreise mit einem anderen Verkehrsmittel notwendig, ersetzt Ihnen der Versicherer die kostengünstigsten Hinreise-Mehrkosten. Die Hinreise-Mehrkosten zahlt der Versicherer bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei einem Rücktritt der Reise anfallen.
  • b) Sie nehmen wegen einer verspäteten Anreise gebuchte und versicherte Reiseleistungen nicht wahr? Der Versicherer ersetzt Ihnen die Kosten dieser Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen (z. B. bei Pauschalreisen), erstattet der Versicherer die nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage. Die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen erstattet der Versicherer Ihnen bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornierung der Reise anfallen. 

Hinweis: Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

  • Als Beginn des Versicherungsschutzes gilt in der Reise Rücktrittsversicherung der Abschluss der Versicherung. In der Reiseabbruch-Versicherung das Betreten des gebuchten und versicherten Verkehrsmittels oder Objektes.
  • Der Versicherungsschutz gilt für ein versichertes Arrangement auf Yachtcharter-Reisen. Kombinierte Reisen gelten ebenfalls als Yachtcharter-Reisen, wenn die Reisedauer gemäß Yachtcharter Vertrag mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht. Ein Arrangement umfasst bis zu 12 gemeinsam verreisende Personen. Versicherbar ist der Charterpreis inkl. An- und Abreisekosten. 

ABESCHLUSSFRIST Stornoversicherung. Bis wann muss der Versicherungsabschluss in der Reiserücktrittsversicherung erfolgen?

Abschlussfrist, bis wann muss der Abschluss in der Reiserücktrittsversicherung erfolgen? Die Reise-Rücktrittsversicherung (Stornoversicherung) kann bis 30 Tage (30 Tage oder mehr) vor Reiseantritt jederzeit abgeschlossen werden, ab 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt muss die Versicherung bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Wie hoch ist der SELBSTBEHALT in der Charter Rücktrittsversicherung?

Der Selbstbehalt beträgt in der Reise-Rücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person oder je versichertes Mietobjekt.

Welche Personen zählen als RISIKOPERSONEN in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung?

Personen, die neben der versicherten Person einen Versicherungsfall in der Reise-Rücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können: 

Personen, die mit der versicherten Person gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise buchen. 

  • Angehörige der versicherten Person und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Dazu zählen Ehepartner bzw. Lebensgefährten; Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder; Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern; Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen; angeheiratete Großeltern, angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen, Nichten; sowie Mitbewohner in einer häuslichen Gemeinschaft. 
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Zählt der Skipper auch als eine Risikoperson innerhalb der Charter Rücktrittsversicherung?

Ja, der Skipper zählt als Risikoperson in der Charter Reiserücktrittsversicherung, wenn er Teil der Reisegruppe (Arrangement) ist. Dies gilt nicht, wenn mehr als 12 Personen gemeinsam eine Reise buchen. Skipper, die Bestandteil des Chartervertrages sind, gelten nicht als Risikopersonen. 

Was leisten die weiteren Charterversicherungen der PREMIUM Rundumschutz YACHTCHARTER VERSICHERUNG?

Was leisten die Charterversicherungen der PREMIUM Rundumschutz Yachtcharter Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung neben der Charter Rücktrittsversicherung u.a. die Selbstbehaltsversicherung (Kaution), Charter Ausfallversicherung, Charter-Unfallversicherung, Notfallversicherung und Reisegepäckversicherung? Hier ein Überblick der zentralen Leistungen der Reiseversicherungen im Komplettschutzpaket (Leistungsbeschreibung Premium Charterversicherung, Preisübersicht Charterversicherungen.

Download
Übersicht Leistungen Yachtcharter Versicherung
Charterversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung
MR 062_0325_Yacht-Charter_IB.pdf
Adobe Acrobat Dokument 130.7 KB

Weiter zum Angebot Yachtcharter-Reiseversicherung und zum Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung:

Auch interessant, noch mehr Reiseschutz:

Reiserücktrittsversicherung für sonstige Reisen, spezielle Stornierungsversicherung und Mietwagen-Versicherung im VERGLEICH

VERGLEICH Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruch-Versicherung für sonstige weltweite Reisen von Deutschland ins Ausland. Günstige Tarife in der Stornierungsversicherung für die Einzelreise und für alle Reisen innerhalb eines Jahres (Jahresversicherung Reiserücktrittsversicherung).

 

 

 

 

Foto: © RSWW.DE, eigenes Bild/ Yachtcharter in Deutschland, Ostsee